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DGUV V3 – Sicherheitsvorschriften für elektrische Betriebsmittel

Elektriker überprüft eine elektrische Anlage nach der DGUV V3

Elektriker überprüft eine elektrische Anlage nach der DGUV V3 – der Sicherheitsvorschriften für elektrische Betriebsmittel Foto: pixabay.com

Keine moderne Werkstatt kommt ohne mit elektrischem Strom betriebene Geräte und Anlagen aus. Doch wo immer mit Strom gearbeitet wird, drohen auch Gefahren. Bei einem nicht rechtzeitig erkannten Defekt kann es nicht nur zu teuren Schäden am betroffenen Gerät selbst kommen. Ein durch ein defektes Kabel ausgelöster Brand kann große Teile Ihrer Ausrüstung, Ihrer Räumlichkeiten und Lagerbestände zerstören und zu langen Ausfallzeiten führen. Noch schlimmer kann es kommen, wenn Sie selbst, Ihre Mitarbeiter oder gar Kunden zu Schaden kommen. Um diesen Risiken vorzubeugen gibt es die DGUV Vorschrift 3.

Sicherheit elektrischer Anlagen, Maschinen und elektrischer Betriebsmittel

Die DGUV V3 umfasst Durchführungsanweisungen und Unfallverhütungsvorschriften für den Umgang und die Arbeit mit elektrischen Anlagen, Maschinen und Betriebsmitteln. Als verantwortungsvoller Werkstattinhaber sind Sie gesetzlich verpflichtet für die Einhaltung der für Ihre Geräte geltenden Vorschriften Sorge zu tragen und so die maximale Sicherheit Ihrer Mitarbeiter sicherzustellen. Das betrifft nicht nur Arbeiten an und mit den Geräten selbst, sondern auch in ihrer Nähe durchgeführte Arbeiten. Darüber hinaus schreibt die DGUV Vorschrift regelmäßige Sicherheitsprüfungen der Anlagen und Geräte durch einen Experten vor. Diese müssen Sie allerdings nicht persönlich durchführen oder von einem Ihrer Mitarbeiter durchführen lassen. Es gibt eigene Dienstleister, die sich auf elektronische Sicherheitsüberprüfungen spezialisiert haben und das entsprechende Fachwissen zur Verfügung stellen.

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Ortsveränderliches oder ortsfestes elektrisches Betriebsmittel?

Bei der Prüfung elektrischer Betriebsmittel wird zwischen ortsveränderlichen Betriebsmitteln und ortsfesten Anlagen unterschieden. Dabei werden unter ortveränderlichen Betriebsmitten alle Geräte verstanden, die sich relativ leicht abmontieren und an einem anderen Ort verwenden lassen. Dazu gehört zum Beispiel ein Handbohrer, den Sie jederzeit an einer beliebigen Steckdose anstecken und verwenden können. Aber auch ein an einem fixen Arbeitsplatz verwendeter PC oder ein Faxgerät ist als ortsveränderliches Betriebsmittel definiert. Unter einem ortsfesten Betriebsmittel werden dagegen Geräte und Anlagen verstanden, die keine Tragevorrichtung besitzen, fest mit ihrer Umgebung verbunden sind oder sich aufgrund ihres Gewichtes nicht oder nur schwer verschieben lassen.

Was geschieht bei der Prüfung?

Die Prüfung elektrischer Anlagen nach der DGUV, beziehungsweise der BGV A3, hat durch eine qualifizierte Elektrofachkraft zu erfolgen. Das bedeutet eine Person, die dokumentieren kann, dass sie eine elektrotechnische Ausbildung abgeschlossen hat oder mehrere Jahre Arbeitserfahrung im Bereich der Elektrotechnik hat. Sie muss mit den Bestimmungen der DGUV vertraut sein und sie umsetzten können. Die Überprüfung beginnt mit einer Sichtprüfung auf von außen erkennbare Schäden, Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und Fehler bei der Beschriftung oder Beschilderung. Danach erfolgen eine Erprobung der korrekten Funktion und schließlich die elektrische Messung. Hat das Gerät die Prüfung bestanden, wird es mit einer Plakette versehen, die das Datum der Überprüfung dokumentiert.



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